Allgemeine Geschäftsbedingungen
Used Industrial Parts
Veensesteeg 10n
4264 KG VEEN
Niederlande
Im Folgenden bezeichnet als: Used Industrial Parts
Artikel 1. Definitionen
- In diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen haben die folgenden Begriffe folgende Bedeutung, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben:
Artikel 2. Allgemeines
- Die Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jedes Angebot und jeden Vertrag zwischen Used Industrial Parts und (Verbraucher-)Käufer, auf die Used Industrial Parts diese Bedingungen anwendet, soweit die Parteien nicht ausdrücklich schriftlich von diesen Bedingungen abgewichen sind.
- Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle Verträge mit Used Industrial Parts, für deren Ausführung Dritte hinzugezogen werden müssen.
- Allgemeine Geschäftsbedingungen des (Verbraucher-)Käufers gelten nur, wenn ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde, dass diese, mit Ausschluss dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, auf den Vertrag anwendbar sind. In diesem Fall gelten etwaige widersprüchliche Bestimmungen in den allgemeinen Geschäftsbedingungen von Used Industrial Parts und (Verbraucher-)Käufer nur, wenn und soweit sie Teil der Bedingungen von Used Industrial Parts sind.
- Wenn eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen nichtig sind oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen vollständig anwendbar. Benutzer und (Verbraucher-)Käufer müssen sich beraten, um neue Bestimmungen zu vereinbaren, die die nichtige oder aufgehobene Bestimmung ersetzen. Dabei wird der Zweck und die Bedeutung der nichtigen oder aufgehobenen Bestimmung so weit wie möglich berücksichtigt.
- Wenn Unsicherheit bezüglich der Auslegung einer oder mehrerer Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen besteht, muss die Auslegung 'im Geiste' dieser Bestimmungen erfolgen.
- Wenn zwischen den Parteien eine Situation eintritt, die in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht geregelt ist, muss diese Situation im Geiste dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bewertet werden.
- Wenn der Benutzer keine strikte Einhaltung dieser Bedingungen wünscht, bedeutet dies nicht, dass deren Bestimmungen nicht anwendbar sind oder dass der Benutzer in anderen Fällen das Recht verliert, die strikte Einhaltung der Bestimmungen dieser Bedingungen zu verlangen.
Artikel 3. Angebote und Offerten
- Alle Angebote und Offerten des Benutzers sind unverbindlich, sofern im Angebot keine Annahmefrist festgelegt ist. Ein Angebot oder eine Offerte verfällt, wenn das Produkt, auf das sich das Angebot oder die Offerte bezieht, zwischenzeitlich nicht mehr verfügbar ist.
- Die vom Benutzer gemachten Angebote sind unverbindlich; sie sind vierzehn Tage gültig, sofern nicht anders angegeben. Der Benutzer ist nur an die Angebote gebunden, wenn deren Annahme vom (Verbraucher-)Käufer innerhalb von vierzehn Tagen schriftlich bestätigt wird.
- Wenn der (Verbraucher-)Käufer dem Benutzer Daten, Zeichnungen usw. zur Verfügung stellt, darf der Benutzer deren Richtigkeit voraussetzen und wird sein Angebot darauf stützen.
- Liefertermine in Angeboten des Benutzers sind unverbindlich und bei Lieferverzug berechtigen sie den (Verbraucher-)Käufer nicht zur Kündigung oder Schadensersatz, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
- Die in den Angeboten und Offerten an Käufer genannten Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer und andere behördliche Abgaben sowie ohne Versand- und etwaige Transport- und Verpackungskosten, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
- Wenn die Annahme (zu Nebenpunkten) von der im Angebot enthaltenen Lieferung abweicht, ist der Benutzer daran nicht gebunden. Die Vereinbarung tritt dann nicht gemäß dieser abweichenden Annahme in Kraft, es sei denn, der Benutzer erklärt etwas anderes.
- Ein zusammengesetztes Angebot verpflichtet den Benutzer nicht, Teile der im Angebot oder der Offerte enthaltenen Angelegenheiten zu einem entsprechenden Teil des angegebenen Preises zu liefern.
- Angebote und Offerten gelten nicht automatisch für Wiederholungsbestellungen.
- Jedes Angebot basiert auf der Ausführung der Vereinbarung durch den Benutzer unter normalen Umständen und während der normalen Arbeitszeiten.
Artikel 4. Ausführung der Vereinbarung
- Wenn die Vereinbarung schriftlich abgeschlossen wird, tritt sie am Tag der Unterzeichnung der Vereinbarung durch den Benutzer bzw. am Tag der Absendung der schriftlichen Vereinbarung durch den Benutzer in Kraft.
- Vertragszusätze umfassen alles, was vom Nutzer in Absprache mit dem (Verbraucher-)Käufer, ob schriftlich festgehalten oder nicht, während der Ausführung der im Vertrag festgehaltenen Leistungen geliefert und/oder als ausdrücklich im Vertrag festgehaltene Tätigkeiten von ihm erbracht wird.
- Mündliche Zusagen und Vereinbarungen mit Mitarbeitern des Nutzers binden den Nutzer nicht, es sei denn und soweit sie von ihm schriftlich bestätigt werden.
- Der Nutzer wird die Vereinbarung nach bestem Wissen und Gewissen und gemäß den Anforderungen guter Handwerkskunst ausführen. Dies alles auf der Grundlage des bekannten Standes der Wissenschaft.
- Der Nutzer hat das Recht, bestimmte Tätigkeiten von Dritten ausführen zu lassen.
- Der (Verbraucher-)Käufer ist dafür verantwortlich, alle Daten, von denen der Nutzer angibt, dass sie notwendig sind oder die der (Verbraucher-)Käufer vernünftigerweise als notwendig für die Ausführung der Vereinbarung verstehen muss, rechtzeitig dem Nutzer zur Verfügung zu stellen. Werden die für die Ausführung der Vereinbarung benötigten Daten nicht rechtzeitig bereitgestellt, hat der Nutzer das Recht, die Ausführung der Vereinbarung auszusetzen und/oder dem (Verbraucher-)Käufer die durch die Verzögerung entstehenden Mehrkosten gemäß den üblichen Sätzen in Rechnung zu stellen.
- Der Nutzer haftet nicht für Schäden jeglicher Art, die dadurch entstehen, dass der Nutzer falsche und/oder unvollständige Daten verwendet hat, die vom (Verbraucher-)Käufer bereitgestellt wurden, es sei denn, diese Falschheit oder Unvollständigkeit hätte dem Nutzer offensichtlich sein müssen.
- Der Nutzer ist berechtigt, die Vereinbarung in verschiedenen Phasen auszuführen und den so ausgeführten Teil gesondert in Rechnung zu stellen.
- Wird die Vereinbarung in Phasen ausgeführt, kann der Nutzer die Ausführung der Teile, die zu einer folgenden Phase gehören, aussetzen, bis die andere Partei die Ergebnisse der vorhergehenden Phase schriftlich genehmigt hat.
- Wenn der Nutzer oder vom Nutzer im Rahmen des Auftrags beauftragte Dritte Tätigkeiten am Standort des Käufers oder an einem vom Käufer benannten Ort ausführen, ist der Käufer kostenfrei für die von den Mitarbeitern angemessen gewünschten Einrichtungen verantwortlich.
- Der Käufer stellt den Nutzer von möglichen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der Ausführung der Vereinbarung Schäden erleiden, die dem Käufer zuzurechnen sind.
Artikel 5. Lieferung
- Die Lieferfrist beginnt am spätesten der folgenden Termine.
- der Tag des Inkrafttretens der Vereinbarung;
- der Tag des Eingangs beim Nutzer der Unterlagen, Daten, Genehmigungen und dergleichen, die für die Ausführung der Vereinbarung erforderlich sind;
- der Tag der Erfüllung der für den Beginn der Tätigkeiten notwendigen Formalitäten;
- der Tag des Eingangs beim Nutzer dessen, was gemäß der Vereinbarung als Vorauszahlung vor Beginn der Tätigkeiten zu leisten ist.
- Die Lieferung erfolgt ab Lager des Nutzers.
- Wenn die Lieferung auf der Grundlage von "Incoterms" erfolgt, gilt zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses die anwendbare oder aktuellste "Incoterms".
- (Verbraucher-)Käufer ist verpflichtet, die Sachen zum Zeitpunkt der Lieferung durch den Benutzer oder dessen Beauftragten oder gegebenenfalls zum Zeitpunkt der Bereitstellung gemäß Vertrag anzunehmen.
- Wenn der (Verbraucher-)Käufer die Annahme verweigert oder es unterlässt, notwendige Informationen oder Anweisungen für die Lieferung bereitzustellen, ist der Benutzer berechtigt, die Sachen auf Kosten und Gefahr des (Verbraucher-)Käufers einzulagern.
- Wenn die Sachen geliefert werden, ist der Benutzer berechtigt, etwaige Lieferkosten zu berechnen. Diese werden in diesem Fall gesondert in Rechnung gestellt.
- Wenn der Benutzer im Rahmen der Vertragserfüllung Daten vom Käufer benötigt, beginnt der Liefertermin erst, nachdem der Käufer diese dem Benutzer zur Verfügung gestellt hat.
- Wenn der Benutzer eine bestimmte Lieferfrist angegeben hat, ist diese unverbindlich. Ein angegebener Liefertermin ist somit niemals eine endgültige Frist. Abgesehen von grober Fahrlässigkeit des Benutzers berechtigt die Überschreitung des Liefertermins den (Verbraucher-)Käufer nicht, den Vertrag ganz oder teilweise zu kündigen. Die Überschreitung des Liefertermins – gleich aus welchem Grund – berechtigt den Käufer nicht, ohne gerichtliche Genehmigung Tätigkeiten im Rahmen der Vertragserfüllung selbst durchzuführen oder durchführen zu lassen.
- Der Liefertermin basiert auf den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Arbeitsbedingungen und auf der rechtzeitigen Lieferung der vom Benutzer für die Durchführung der Tätigkeiten bestellten Materialien. Wenn ohne Verschulden des Benutzers Verzögerungen eintreten, die auf Änderungen der genannten Arbeitsbedingungen oder auf eine nicht rechtzeitige Lieferung der für die Durchführung der Arbeiten rechtzeitig bestellten Materialien zurückzuführen sind, verlängert sich der Liefertermin entsprechend.
- Der Benutzer ist berechtigt, die Sachen in Teilen zu liefern, sofern dies nicht vertraglich ausgeschlossen wurde oder Teillieferungen keinen eigenständigen Wert haben. Der Benutzer ist berechtigt, die so erbrachten Lieferungen gesondert in Rechnung zu stellen.
- Wenn vereinbart wurde, dass die Vereinbarung in Etappen ausgeführt wird, kann der Benutzer die Ausführung der Teile, die zu einer folgenden Etappe gehören, aussetzen, bis die andere Partei die Ergebnisse der vorhergehenden Etappe schriftlich genehmigt hat.
Artikel 6. Proben und Modelle
- Wenn dem (Verbraucher-)Käufer eine Probe oder ein Modell gezeigt oder bereitgestellt wurde, gilt die Vermutung, dass diese als Hinweis dient, ohne dass die Sache diesen entsprechen muss, es sei denn, es wurde ausdrücklich vereinbart, dass die Sache dem entspricht.
- Bei Vereinbarungen über unbewegliches Eigentum sind die Angaben zur Fläche oder andere Maße und Spezifikationen ebenfalls nur als Richtwerte zu verstehen, ohne dass die Sache diesen entsprechen muss.
- In Katalogen, Bildern, Zeichnungen, Maß- und Gewichtsangaben und dergleichen sind die angegebenen Daten nur verbindlich, wenn und soweit diese ausdrücklich in einem von den Parteien unterzeichneten Vertrag oder einer vom Benutzer unterzeichneten Auftragsbestätigung enthalten sind.
Artikel 7. Prüfung, Reklamationen
- Der Käufer ist verpflichtet, die Lieferung zum Zeitpunkt der Lieferung (Übergabe) oder spätestens innerhalb von 24 Stunden zu prüfen (prüfen zu lassen). Dabei hat der Käufer zu prüfen, ob Qualität und Menge der Lieferung der Vereinbarung entsprechen oder zumindest die im normalen Geschäftsverkehr geltenden Anforderungen erfüllen.
- Sichtbare Mängel oder Fehler sind dem Benutzer innerhalb von drei Tagen nach Lieferung schriftlich mitzuteilen. Nicht sichtbare Mängel oder Fehler sind unter Angabe von Gründen innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung schriftlich zu melden, andernfalls ist der Benutzer berechtigt, die Reklamationen diesbezüglich nicht zu bearbeiten. Bei einer Reklamation muss der Käufer die Ware unverändert lassen, bis der Benutzer die Reklamation prüfen konnte.
- Wird gemäß dem vorstehenden Absatz rechtzeitig reklamiert, bleibt der Käufer verpflichtet, die gekauften Sachen abzunehmen und zu bezahlen. Möchte der Käufer mangelhafte Sachen zurückgeben, erfolgt dies nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung des Benutzers und in der vom Benutzer vorgegebenen Weise.
- Beschwert sich der Käufer nicht innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung oder Warenerhalt schriftlich beim Benutzer, die nicht unter Art. 7 Absatz 1 fallen, gilt die Ware als angenommen.
- Stellt sich heraus, dass eine Reklamation unbegründet ist, trägt der Käufer sämtliche dem Benutzer dadurch entstandenen Kosten, einschließlich der Prüfkosten.
Artikel 8. Preis und Kosten
- Hat der Benutzer mit dem Käufer einen festen Verkaufspreis vereinbart, ist der Benutzer dennoch berechtigt, den Preis in den nachfolgend in diesem Artikel genannten Fällen zu erhöhen.
- Der Benutzer kann unter anderem Preissteigerungen weitergeben, wenn zwischen dem Zeitpunkt des Angebots und der Ausführung der Vereinbarung erhebliche Preisänderungen hinsichtlich beispielsweise Wechselkurse, Löhne, Rohstoffe, Halbfabrikate oder Verpackungsmaterialien eingetreten sind.
- Die vom Benutzer angewandten Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer und sonstige Abgaben sowie ohne im Rahmen der Vereinbarung anfallende Kosten, einschließlich Versand- und Verwaltungskosten, sofern nicht anders angegeben.
- Der Benutzer ist berechtigt, für im Rahmen der Vereinbarung oder schriftlichen Auftragsbestätigung erbrachte Vertragszusatzleistungen gesondert zu berechnen, sobald ihm der zu berechnende Betrag bekannt ist. Für die Berechnung der Vertragszusatzleistungen gelten die in Absatz 1, Absatz 2 und Absatz 3 dieses Artikels genannten Regeln entsprechend.
- Bei Waren, die vom Käufer zurückgegeben werden, wobei dem Benutzer kein vernünftiger Vorwurf gemacht werden kann, weil der Käufer dem Benutzer keine Informationen, falsche Informationen oder eine falsche Bestellung übermittelt hat, können 18 % des Rechnungsbetrags und Transportkosten dem Käufer in Rechnung gestellt werden. Rücksendungen werden in diesem Fall nur akzeptiert, wenn das Produkt innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung an Used Industrial Parts zurückgesandt wird und nur, wenn das Produkt und die Originalverpackung unbeschädigt sind.
Artikel 9. Vertragsänderung
- Wenn sich während der Ausführung des Vertrags herausstellt, dass es für eine ordnungsgemäße Ausführung notwendig ist, die auszuführenden Tätigkeiten zu ändern und/oder zu ergänzen, werden die Parteien den Vertrag rechtzeitig und in gegenseitigem Einvernehmen entsprechend anpassen.
- Wenn die Parteien vereinbaren, dass der Vertrag geändert und/oder ergänzt wird, kann sich der Zeitpunkt der Fertigstellung der Ausführung dadurch beeinflussen lassen. Der Benutzer wird den Käufer so bald wie möglich darüber informieren.
- Wenn die Änderung und/oder Ergänzung des Vertrags finanzielle und/oder qualitative Folgen hat, wird der Benutzer den Käufer darüber im Voraus informieren.
- Wenn ein Festpreis vereinbart wurde, gibt der Benutzer auch an, inwieweit die Änderung oder Ergänzung des Vertrags zu einer Überschreitung dieses Festpreises führt.
- Abweichend von dieser Bestimmung kann der Benutzer keine zusätzlichen Vertragskosten berechnen, wenn die Änderung oder Ergänzung auf Umstände zurückzuführen ist, die ihm zuzurechnen sind.
Artikel 10. Zahlung
- Die Zahlung muss innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist in der vom Benutzer angegebenen Weise und in der Währung erfolgen, in der die Rechnung gestellt wurde. Der Benutzer ist berechtigt, periodisch Rechnungen zu stellen.
- Zahlt der Käufer nicht innerhalb der vereinbarten Frist, gerät er gesetzlich in Verzug. In diesem Fall schuldet der Käufer Zinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes zuzüglich 3 Prozentpunkte. Die Zinsen auf den fälligen Betrag werden vom Zeitpunkt des Verzugs bis zur vollständigen Zahlung berechnet.
- Im Falle der Liquidation, Insolvenz, Pfändung oder Zahlungsunfähigkeit des Käufers sind die Forderungen des Benutzers gegenüber dem Käufer sofort fällig.
- Der Benutzer ist berechtigt, die vom Käufer geleisteten Zahlungen zunächst zur Minderung der Kosten, anschließend zur Minderung der Verzugszinsen und schließlich zur Minderung der Hauptsumme und der aufgelaufenen Zinsen anzuwenden.
- Der Benutzer kann, ohne dadurch in Verzug zu geraten, ein Zahlungsangebot ablehnen, wenn der Käufer eine andere Reihenfolge für die Zuordnung bestimmt. Der Benutzer kann die vollständige Zahlung der Hauptsumme verweigern, wenn dadurch nicht auch die Verzugszinsen und aufgelaufenen Kosten bezahlt werden.
- Einwände gegen die Höhe der Rechnungen setzen die Zahlungspflicht nicht aus.
- Der Benutzer hat die Möglichkeit, einen Verzugszuschlag von 2 % zu berechnen. Dieser Zuschlag ist bei Zahlung innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum nicht geschuldet.
Artikel 11. Eigentumsvorbehalt
- Alle vom Benutzer gelieferten Gegenstände, einschließlich aller Entwürfe, Skizzen, Zeichnungen, Preisübersichten, Filme, Software, (elektronischen) Dateien usw., bleiben Eigentum des Benutzers, bis der Käufer alle nachfolgenden Verpflichtungen aus allen mit dem Benutzer geschlossenen Vereinbarungen erfüllt hat.
- Vom Benutzer gelieferte Gegenstände, die gemäß den Bestimmungen von 1. dieses Artikels dem Eigentumsvorbehalt unterliegen, dürfen nur im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit verkauft und niemals als Zahlungsmittel verwendet werden. Der Käufer ist nicht berechtigt, die dem Eigentumsvorbehalt unterliegenden Gegenstände zu verpfänden oder sie anderweitig zu belasten.
- Der Käufer muss stets alles tun, was vernünftigerweise von ihm erwartet werden kann, um die Eigentumsrechte des Benutzers zu sichern.
- Dem Käufer ist es nicht gestattet, Waren, die er vom Verkäufer gekauft hat, an Dritte in sanktionierten Ländern zu verkaufen.
- Wenn Dritte die gelieferten Sachen mit Eigentumsvorbehalt beschlagnahmen oder gegebenenfalls Rechte daran erwerben oder geltend machen wollen, ist der Käufer verpflichtet, den Benutzer so bald wie vernünftigerweise zu erwarten ist, darüber zu informieren.
- Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferten sachen mit Eigentumsvorbehalt gegen Feuer, Explosionen, Wasserschäden sowie Diebstahl zu versichern und auf erste Anforderung Einsicht in die Police dieser Versicherung zu gewähren. Im Falle einer Zahlung durch die Versicherung stehen dem Benutzer diese Gelder zu. Soweit erforderlich verpflichtet sich der Käufer im Voraus, dem Benutzer in allem, was in diesem Zusammenhang notwendig oder (erscheinen) notwendig sein kann, mitzuwirken.
- Falls der Benutzer seine in diesem Artikel genannten Eigentumsrechte ausüben möchte, erteilt der Käufer hiermit bereits jetzt dem Benutzer oder von diesem zu benennenden Dritten die bedingungslose und unwiderrufliche Erlaubnis, alle Orte zu betreten, an denen sich Eigentum des Benutzers befindet, und diese Sachen zurückzunehmen.
Artikel 12. Garantie
- Der Benutzer garantiert, dass die zu liefernden Sachen die üblichen Anforderungen und Standards erfüllen, die daran gestellt werden können, und frei von Mängeln sind, die die Anwendung oder Nutzung der Sachen unmöglich machen.
- Die unter Punkt 1. genannte Garantie gilt für einen Zeitraum von 1 Monat nach Lieferung.
- Der Käufer muss den Benutzer innerhalb von 14 Tagen nach Entdeckung oder nach dem Zeitpunkt, zu dem er den Mangel vernünftigerweise hätte entdecken müssen, über die Mängel informieren.
- Wenn die zu liefernden Sachen diese Garantien nicht erfüllen, wird der Benutzer nach seiner Wahl entweder innerhalb einer angemessenen Frist nach Erhalt diese ersetzen oder die Kaufkosten zurückerstatten, oder falls eine Rückgabe nicht zumutbar ist, eine schriftliche Mitteilung über den Mangel durch den Käufer erhalten. Im Falle eines Ersatzes verpflichtet sich der Käufer hiermit bereits, die ersetzte Sache an den Benutzer zurückzugeben und das Eigentum daran auf den Benutzer zu übertragen. Sollte sich herausstellen, dass der Benutzer die zu ersetzende Sache nicht liefern kann, kann der Käufer den Benutzer für daraus entstehende Schäden jeglicher Art nicht haftbar machen und höchstens die Kaufkosten vom Benutzer verlangen.
- Die hierin erwähnte Garantie gilt nicht, wenn der Mangel durch unsachgemäße oder falsche Verwendung entstanden ist oder wenn der Käufer oder Dritte ohne schriftliche Erlaubnis des Benutzers Änderungen an der Sache vorgenommen haben oder versucht haben, Änderungen vorzunehmen, oder diese für Zwecke verwendet haben, für die die Sache nicht bestimmt ist. Die Prüfung möglicher Mängel und deren Umstände erfolgt durch vom Benutzer ernannte Sachverständige.
- Die Nichterfüllung einer der Verpflichtungen durch den Käufer entbindet den Benutzer von seinen Verpflichtungen aus diesem Artikel.
- Wenn die vom Benutzer gegebene Garantie eine Angelegenheit betrifft, die von einem Dritten hergestellt wurde, ist die Garantie auf die vom Hersteller der Angelegenheit hierfür gegebene Garantie beschränkt.
Artikel 13. Inkassokosten
- Befindet sich die andere Partei mit der (rechtzeitigen) Erfüllung ihrer Verpflichtungen in Verzug oder Unterlassung, so gehen alle angemessenen Kosten zur Erlangung der Zahlung ohne Einschaltung der Gerichte zu Lasten der anderen Partei. Die außergerichtlichen Kosten werden auf Grundlage der derzeit im niederländischen Inkassowesen üblichen Berechnungsmethode ermittelt; derzeit die Berechnungsmethode gemäß dem Voorwerk II-Bericht.
- Hat der Nutzer jedoch höhere Inkassokosten verursacht als vernünftigerweise notwendig, sind die tatsächlich entstandenen Kosten zahlungspflichtig.
- Alle gerichtlichen und Vollstreckungskosten werden ebenfalls von der anderen Partei erstattet. Die andere Partei schuldet zudem Zinsen auf die Inkassokosten.
Artikel 14. Aussetzung und Kündigung
- 1. Der Nutzer ist berechtigt, die Erfüllung der Verpflichtungen auszusetzen oder den Vertrag zu kündigen, wenn:
- Der (Verbraucher-)Käufer erfüllt die Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht oder nicht vollständig.
- Nach Vertragsschluss wird dem Nutzer bekannt, dass Umstände vorliegen, die berechtigte Zweifel daran begründen, dass der (Verbraucher-)Käufer seine Verpflichtungen erfüllen wird. Bestehen berechtigte Zweifel, dass der (Verbraucher-)Käufer nur teilweise oder nicht ordnungsgemäß erfüllt, ist die Aussetzung nur insoweit zulässig, als der Mangel dies rechtfertigt.
- Der (Verbraucher-)Käufer wurde bei Vertragsschluss aufgefordert, Sicherheiten für die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag zu stellen, und diese Sicherheiten werden nicht oder nicht ausreichend erbracht. Sobald Sicherheiten gestellt wurden, entfällt das Recht zur Aussetzung, es sei denn, diese Befriedigung wird unzumutbar verzögert.
- Darüber hinaus ist der Nutzer berechtigt, den Vertrag kündigen zu lassen, wenn Umstände eintreten, die so beschaffen sind, dass die Vertragserfüllung unmöglich wird oder nach Maßstäben von Billigkeit und Treu und Glauben nicht mehr erwartet werden kann, oder gegebenenfalls wenn äußere Umstände eintreten, die eine unveränderte Aufrechterhaltung des Vertrags nach Treu und Glauben nicht erwarten lassen. - Wird der Vertrag beendet, sind die Ansprüche des Nutzers gegen den (Verbraucher-)Käufer sofort fällig. Setzt der Nutzer die Erfüllung der Verpflichtungen aus, behält er seine Ansprüche aus Gesetz und Vertrag.
- Der Nutzer behält sich stets das Recht vor, Schadensersatz zu verlangen.
Artikel 15. Rückgabe der zur Verfügung gestellten Gegenstände
- Wenn der Nutzer im Rahmen der Vertragserfüllung dem Käufer Gegenstände zur Verfügung gestellt hat, ist der Käufer verpflichtet, diese innerhalb von 14 Tagen im Originalzustand, mängelfrei und vollständig zurückzugeben. Erfüllt der Käufer diese Verpflichtung nicht, gehen alle daraus entstehenden Kosten zu seinen Lasten.
- Wenn der Käufer aus welchem Grund auch immer nach einer diesbezüglichen Aufforderung zu einem späteren Zeitpunkt weiterhin mit der unter Punkt 1. genannten Verpflichtung in Verzug ist, hat der Nutzer das Recht, den Schaden und die daraus entstehenden Kosten, einschließlich der Ersatzbeschaffungskosten, vom Käufer zurückzufordern.
Artikel 16. Haftung
- Die Haftung des Benutzers ist auf die Erfüllung der in Artikel "Garantien" dieser Bedingungen beschriebenen Garantieverpflichtungen beschränkt.
- Mit Ausnahme von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens des Benutzers und mit Ausnahme der Bestimmungen von Absatz 1 ist jegliche Haftung des Benutzers, wie für entgangenen Gewinn, sonstige indirekte Schäden und Schäden aus der Haftung gegenüber Dritten, ausgeschlossen.
- Der Benutzer haftet demnach auch nicht für:
- Verletzung von Patenten, Lizenzen oder anderen Rechten Dritter, die sich aus der Nutzung oder aufgrund von vom Käufer bereitgestellten Daten ergeben;
- Schaden oder Verlust, gleich aus welchem Grund, von Rohstoffen, Halbfabrikaten, Modellen, Werkzeugen und anderen vom Käufer bereitgestellten Gegenständen. - Wenn der Benutzer ohne Auftrag zur Installation Hilfe oder Unterstützung jeglicher Art bei der Installation leistet, geschieht dies auf Risiko des Käufers.
- Der Käufer ist verpflichtet, den Benutzer hinsichtlich aller Haftungen Dritter auf Schadensersatz, für die die Haftung des Benutzers in diesen Bedingungen im Verhältnis zum Käufer ausgeschlossen ist, schadlos zu halten bzw. zu erstatten.
- Wenn der Benutzer für direkten Schaden haftet, ist diese Haftung auf den Betrag begrenzt, den der Versicherer des Benutzers zu leisten hat, oder auf den Nettorechnungsbetrag oder auf den Teil der Vereinbarung, auf den sich die Haftung bezieht. Eine schriftliche Ablehnung des betreffenden Versicherers bezüglich des geltend gemachten Schadens gilt als vollständiger Beweis.
- Die Erfüllung der anwendbaren Garantie-/Reklamationsverpflichtungen und/oder die Zahlung des festgestellten Schadens durch den Benutzer und/oder die Versicherer des Benutzers gelten als alleiniger und vollständiger Ausgleich. Darüber hinaus stellt der Käufer den Benutzer ausdrücklich und vollständig frei.
Artikel 17. Gefahrenübergang
- Das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung der Produkte, die Gegenstand der Vereinbarung sind, geht auf den (Verbraucher-)Käufer zum Zeitpunkt über, zu dem diese rechtlich und/oder tatsächlich an den Käufer geliefert werden und damit in die Kontrolle des Käufers oder von vom (Verbraucher-)Käufer zu benennenden Dritten gelangen.
Artikel 18. Höhere Gewalt
- Parteien sind nicht an die Erfüllung einer Verpflichtung gebunden, wenn sie aufgrund von Umständen, die nicht auf Fahrlässigkeit zurückzuführen sind, daran gehindert werden, und weder nach Gesetz, Rechtsakt noch nach allgemein anerkannten Standards dafür verantwortlich sind.
- Höhere Gewalt in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen umfasst zusätzlich zu dem, was im Gesetz und in der Rechtsprechung definiert ist, alle äußeren Ursachen, vorhersehbar oder unvorhersehbar, auf die der Benutzer keinen Einfluss ausüben kann, durch die der Benutzer jedoch seine Verpflichtungen nicht erfüllen kann. Arbeitskämpfe im Unternehmen des Benutzers sind hierin eingeschlossen. Der Benutzer hat auch das Recht, sich auf höhere Gewalt zu berufen, wenn die Umstände, die die (weitere) Erfüllung verhindern, nach dem Zeitpunkt eintreten, zu dem der Benutzer seine Verpflichtung hätte erfüllen müssen.
- Die Parteien können während der Dauer der höheren Gewalt die Verpflichtungen aus der Vereinbarung aussetzen. Dauert dieser Zeitraum länger als zwei Monate, ist jede Partei berechtigt, die Vereinbarung zu kündigen, ohne zur Schadensersatzleistung gegenüber der anderen Partei verpflichtet zu sein.
- Soweit der Benutzer zum Zeitpunkt des Eintritts höherer Gewalt seine Verpflichtungen aus der Vereinbarung bereits teilweise erfüllt hat oder erfüllen konnte und dem erfüllten bzw. zu erfüllenden Teil ein eigenständiger Wert beigemessen wird, ist der Benutzer berechtigt, für den bereits erfüllten bzw. zu erfüllenden Teil gesondert abzurechnen. Der Käufer ist verpflichtet, diese Rechnung zu begleichen, als handele es sich um eine separate Vereinbarung.
Artikel 19. Qualitätspolitik
- Eine Qualitätspolitik wurde gemäß den Anforderungen der ISO9001-Norm implementiert. Die Qualitätspolitik steht Interessenten zur Verfügung und kann durch eine E-Mail-Anfrage angefordert werden an parts@usedindustrialparts.com.
Artikel 20. Freistellungen
- Der Käufer stellt den Benutzer von möglichen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der Ausführung der Vereinbarung Schaden erleiden und deren Ursache einem anderen als dem Käufer zuzuschreiben ist.
- Wenn aus diesem Grund von Dritten Ansprüche gegen den Benutzer geltend gemacht werden, ist der Käufer verpflichtet, den Benutzer rechtlich und anderweitig zu unterstützen und unverzüglich alles zu tun, was in diesem Fall von ihm erwartet werden kann. Wenn der Käufer weiterhin in Verzug bleibt, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, ist der Benutzer ohne Mahnung berechtigt, selbst tätig zu werden. Alle Kosten und Schäden, die dem Benutzer und Dritten dadurch entstehen, gehen vollständig zu Lasten und Risiko des Käufers.
Artikel 21. Geistiges Eigentum und Urheberrecht
- Unbeschadet der anderen Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen behält der Benutzer die Rechte und Ansprüche, die ihm aufgrund des Urheberrechtsgesetzes zustehen.
- (Verbraucher-)Käufer ist nicht berechtigt, Änderungen an den Gegenständen vorzunehmen, es sei denn, aus der Art der Lieferung ergibt sich etwas anderes oder es wurde schriftlich anders vereinbart.
- Alle im Rahmen dieser Vereinbarung vom Benutzer erstellten Entwürfe, Skizzen, Zeichnungen, Filme, Software und andere Materialien oder (elektronische) Dateien bleiben Eigentum des Benutzers, unabhängig davon, ob diese dem (Verbraucher-)Käufer oder Dritten zur Verfügung gestellt werden, sofern nicht anders vereinbart.
- Alle vom Benutzer bereitgestellten Dokumente, wie Entwürfe, Skizzen, Zeichnungen, Filme, Software, (elektronische) Dateien usw., sind ausschließlich für die Verwendung durch den (Verbraucher-)Käufer bestimmt und dürfen ohne vorherige Erlaubnis des Benutzers weder von ihm vervielfältigt, veröffentlicht noch Dritten zugänglich gemacht werden, es sei denn, aus der Natur der bereitgestellten Dokumente ergibt sich etwas anderes.
- Der Nutzer behält sich das Recht vor, das durch die Durchführung der Tätigkeiten erworbene Wissen für andere Zwecke zu verwenden, soweit dadurch keine vertraulichen Informationen Dritten bekannt gemacht werden.
- Das vom Nutzer gemachte Angebot sowie die von ihm erstellten oder bereitgestellten Zeichnungen, Berechnungen, Software, Beschreibungen, Modelle, Werkzeuge und dergleichen bleiben sein Eigentum, unabhängig davon, ob hierfür Kosten berechnet wurden. Die Informationen, die darin enthalten sind oder die der Herstellung und den Konstruktionsmethoden, Produkten und dergleichen zugrunde liegen, bleiben ausschließlich dem Nutzer vorbehalten, auch wenn hierfür Kosten berechnet wurden. Der (Verbraucher-)Käufer gewährleistet, dass die genannten Informationen, außer zur Ausführung der Vereinbarung, nicht kopiert, Dritten gezeigt, bekannt gemacht oder anderweitig verwendet werden, es sei denn mit schriftlicher Erlaubnis des Nutzers.
Artikel 22. Geheimhaltung
- Beide Parteien sind zur Vertraulichkeit aller vertraulichen Informationen verpflichtet, die sie im Rahmen ihrer Vereinbarung voneinander oder aus einer anderen Quelle erhalten. Informationen gelten als vertraulich, wenn dies von einer Partei angegeben wurde oder sich aus der Natur der Informationen ergibt.
- Wenn der Nutzer aufgrund einer gesetzlichen Bestimmung oder einer gerichtlichen Entscheidung verpflichtet ist, vertrauliche Informationen an Dritte weiterzugeben, die vom Gesetz oder dem zuständigen Gericht benannt wurden, und der Nutzer sich in dieser Hinsicht nicht auf ein gesetzliches Recht oder ein vom zuständigen Gericht erlaubtes Zeugnisverweigerungsrecht berufen kann, ist der Nutzer nicht zu Schadensersatz oder Erstattung verpflichtet und die andere Partei ist nicht berechtigt, die Vereinbarung aufgrund eines hierdurch entstandenen Schadens zu kündigen.
Artikel 23. Nichtübernahme von Personal
- Der Käufer wird in keiner Weise, außer nach ordnungsgemäßer geschäftsmäßiger Beratung mit dem Nutzer in dieser Hinsicht, Mitarbeiter des Nutzers oder von Unternehmen, auf die sich der Nutzer für die Ausführung dieser Vereinbarung verlassen hat und die während der Laufzeit der Vereinbarung sowie ein Jahr nach deren Beendigung an der Ausführung beteiligt sind (oder waren), direkt oder indirekt beschäftigen oder anderweitig für sich arbeiten lassen.
Artikel 24. Streitigkeiten
- Die Parteien werden nur dann das Gericht anrufen, nachdem sie sich vollständig bemüht haben, einen Streit durch gegenseitige Beratung beizulegen.
Artikel 25. Anwendbares Recht
- Niederländisches Recht ist ausschließlich auf alle Rechtsverhältnisse anwendbar, an denen der Nutzer beteiligt ist, auch wenn eine Verpflichtung ganz oder teilweise im Ausland erfüllt wird oder wenn die an dem Rechtsverhältnis beteiligte Partei ihren Wohnsitz im Ausland hat. Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufrechts ist ausgeschlossen. Wenn "Incoterms" auf die Vereinbarung zwischen Käufer und Nutzer anwendbar sind, haben diese allgemeinen Geschäftsbedingungen Vorrang vor den "Incoterms".
Artikel 26. Ort und Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind beim Handelskammerbüro in Breda hinterlegt.
- Im Falle der Auslegung des Inhalts und der Bedeutung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen hat stets der niederländische Text Vorrang.
- Es gilt stets die zuletzt eingereichte Version oder die Version, wie sie zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Vereinbarung galt.
ZUSÄTZLICHE ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR LIEFERUNGEN AN VERBRAUCHER-KÄUFER
Für den Fall, dass Lieferungen von natürlichen Personen bestellt und geliefert werden, die nicht in beruflicher Eigenschaft handeln (in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen als „Verbraucher-Käufer“ bezeichnet), gelten zusätzlich zu und gegebenenfalls entgegen den vorstehenden Bestimmungen die folgenden Bedingungen.
Artikel 27. Angebote und Ausschreibungen
- Die Preise in den Angeboten und Ausschreibungen, die an Verbraucher-Käufer gerichtet sind, verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer und sonstiger behördlicher Abgaben. Versand-, Transport- und Verpackungskosten sind nicht enthalten, sofern nicht anders angegeben. Diese zusätzlichen Kosten werden separat ausgewiesen.
- Artikel 6:225, Absatz 2 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs ist nicht anwendbar.
Artikel 28. Prüfung, Beschwerden
- Artikel 7 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt nicht für Vereinbarungen zwischen dem Nutzer und Verbraucher-Käufern.
- Der Verbraucher-Käufer ist verpflichtet, die gelieferten Waren unmittelbar nach Erhalt zu prüfen. Etwaige Mängel oder Unvollständigkeiten, sowohl sichtbare als auch nicht sichtbare, müssen dem Nutzer innerhalb von 14 Tagen nach Entdeckung des Mangels vollständig und klar schriftlich mitgeteilt werden. Sollte der Verbraucher-Käufer eine Beschwerde einreichen, hat er die Waren in unverändertem Zustand zu belassen, bis der Nutzer die Waren inspizieren konnte.
Artikel 29. Zahlungen, Preis und Kosten
- Artikel 8 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt nicht für Vereinbarungen zwischen dem Nutzer und Verbraucher-Käufern.
- Die vom Nutzer angewandten Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer und sonstiger Abgaben sowie aller im Rahmen der Vereinbarung anfallenden Kosten, einschließlich Versand- und Verwaltungskosten, sofern nicht anders angegeben.
Artikel 30. Zahlung und Inkassokosten
- Die Artikel 10 und 13 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht für Vereinbarungen zwischen dem Nutzer und Verbraucher-Käufern.
- Der Verkäufer verlangt die Zahlung bei Auftragserteilung durch den Verbraucher-Käufer. In jedem Fall, in dem der Nutzer dem Verbraucher-Käufer erlaubt, nach dem Zeitpunkt der Lieferung zu zahlen, erfolgt die Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum. Wenn der Verbraucher-Käufer die Zahlung nicht innerhalb dieser Frist sicherstellt, sendet der Nutzer dem Verbraucher-Käufer ein Mahnschreiben, in dem die Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach dem Datum des Mahnschreibens verlangt wird, unter Angabe der Folgen, falls der Verbraucher-Käufer erneut die Zahlung verweigert. Sollte der Verbraucher-Käufer es versäumen, den ausstehenden Betrag innerhalb dieser Frist zu zahlen, ist der Verkäufer berechtigt, außergerichtliche Inkassokosten gemäß dem in Absatz 3 dieses Artikels genannten Schema zu berechnen.
- Die standardmäßigen Inkassokosten werden gemäß dem niederländischen Inkassokostenerlass (Besluit Incasso Kosten) festgelegt. Diese Kosten sind maximal: 15 % des fälligen Betrags bis zu € 2.500,=; 10 % des folgenden Betrags bis zu € 5.000,=, 5 % des folgenden Betrags bis zu € 5.000,=, 1 % des folgenden Betrags bis zu € 190.000,= und 0,5 % des verbleibenden Betrags, mit einem Maximum von € 6.775,= und einem Minimum von € 40,=.
Artikel 31. Das Widerrufsrecht
- Sofern der Verbraucher-Käufer und der Nutzer keinen Vertrag auf dem Gelände des Nutzers abgeschlossen haben, hat der Verbraucher-Käufer das Recht, den Vertrag aus beliebigem Grund innerhalb von 14 Tagen ab dem Datum zu widerrufen, an dem der Verbraucher-Käufer die bestellte Ware erhält.
- Falls der Verkauf personalisierte oder kundenspezifische Produkte betrifft, ist der Verbraucher-Käufer abweichend von Absatz 1 dieses Artikels nicht berechtigt, den Vertrag zu widerrufen.
- Um vom Vertrag zurückzutreten, muss der Verbraucher-Käufer den Nutzer ausdrücklich über seine Entscheidung informieren. Eine innerhalb der Frist von 14 Tagen abgesandte Mitteilung ist ausreichend. Der Verbraucher-Käufer hat die gelieferte Ware an den Nutzer zurückzusenden. Der Nutzer erstattet dem Verbraucher-Käufer den Kaufpreis (einschließlich Lieferkosten, sofern und soweit diese dem Verbraucher-Käufer berechnet wurden, es sei denn, der Verbraucher-Käufer hat eine teurere Lieferart als die Standardlieferung verlangt) innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Widerrufserklärung.
- Kosten für die Rücksendung der gekauften Waren sind nicht erstattungsfähig.
- Der Nutzer wird dem Verbraucher-Käufer die Zahlung auf die gleiche Weise zurückerstatten, wie er die Zahlung für den Kauf erhalten hat, es sei denn, der Verbraucher-Käufer stimmt ausdrücklich einer anderen Zahlungsmethode zu.
- Der Verbraucher-Käufer hat die gekauften Produkte so schnell wie möglich, spätestens jedoch 14 Tage nach der Mitteilung über den Widerruf, zurückzusenden.
- Der Verbraucher-Käufer wird die Produkte sicher aufbewahren und sorgfältig behandeln, solange sie sich in seinem Besitz befinden. Der Verbraucher-Käufer ist für die Wertminderung der Produkte verantwortlich, soweit diese auf eine Nutzung der Produkte zurückzuführen ist, die über das zur Feststellung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise des Produkts notwendige Maß hinausgeht.
Artikel 32. Haftung
- Artikel 16 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt nicht für Vereinbarungen zwischen Nutzer und Verbraucher-Käufern.
- Die Haftung des Nutzers ist in jedem Fall auf den vom Verbraucher-Käufer in Rechnung gestellten und bezahlten Betrag beschränkt, es sei denn, die Haftung des Nutzers beruht auf vorsätzlichem Fehlverhalten oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung des Nutzers beschränkt sich in jedem Fall auf die Verpflichtung, Produkte zu ersetzen, die nicht mit der Vereinbarung zwischen Nutzer und Verbraucher-Käufer übereinstimmen. Jegliche Haftung für indirekte Schäden, wirtschaftliche Verluste, entgangene Gewinne, erwartete Verluste, entgangenen Handel, Rufschädigung, Verlust von Goodwill usw. ist ausgeschlossen.
Artikel 33. Streitigkeiten
- Alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Rechtsverhältnis zwischen dem Nutzer und dem Verbraucher-Käufer, auf die diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Anwendung finden, werden ausschließlich dem zuständigen Gericht am Sitz des Nutzers vorgelegt, sofern nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen etwas anderes vorschreiben.