Allgemeine Geschäftsbedingungen

Von:

Gebrauchte Industrieteile
Veensesteeg 10n
4264 KG VEEN
Niederlande

Nachfolgend bezeichnet als: Benutzer

Artikel 1. Definitionen
  1. In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben die nachstehenden Begriffe, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, die folgende Bedeutung:
Verkäufer: der Verwender der Allgemeinen Geschäftsbedingungen;
Käufer: die Gegenpartei des Benutzers, die im Rahmen ihrer geschäftlichen oder beruflichen Tätigkeit handelt;
Vereinbarung: die Vereinbarung zwischen Benutzer und Käufer.

Artikel 2. Allgemeines
  1. Die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jedes Angebot und jeden Vertrag zwischen dem Benutzer und dem (Verbraucher-)Käufer, auf die der Benutzer die Geltung dieser Geschäftsbedingungen erklärt hat, sofern die Parteien nicht ausdrücklich schriftlich von diesen Geschäftsbedingungen abgewichen sind.
  2. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für sämtliche Verträge mit dem Nutzer, bei deren Durchführung die Einschaltung Dritter erforderlich ist.
  3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des (Verbraucher-)Käufers finden nur Anwendung, wenn ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde, dass diese unter Ausschluss dieser Geschäftsbedingungen auf den Vertrag anwendbar sind. In diesem Fall finden etwaige widersprüchliche Bestimmungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Nutzers und (Verbraucher-)Käufers nur Anwendung, wenn und soweit sie Bestandteil der Geschäftsbedingungen des Nutzers sind.
  4. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig sein oder ungültig werden, bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen davon unberührt und in vollem Umfang gültig. Benutzer und (Verbraucher-)Käufer müssen sich absprechen, um neue Bestimmungen zu vereinbaren, die die nichtige oder ungültige Bestimmung ersetzen. Dabei werden der Zweck und die Bedeutung der nichtigen oder ungültigen Bestimmung so weit wie möglich berücksichtigt.
  5. Bestehen Unklarheiten hinsichtlich der Auslegung einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, so muss die Auslegung „im Geiste“ dieser Bestimmungen erfolgen.
  6. Sollte zwischen den Parteien eine Situation entstehen, die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht geregelt ist, dann muss diese Situation im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beurteilt werden.
  7. Wenn der Benutzer keine strikte Einhaltung dieser Geschäftsbedingungen wünscht, bedeutet dies nicht, dass deren Bestimmungen nicht anwendbar sind oder dass der Benutzer in irgendeiner Weise das Recht verliert, in anderen Fällen die strikte Einhaltung der Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen zu verlangen.

Artikel 3. Angebote und Ausschreibungen
  1. Alle Angebote und Offerten des Nutzers sind unverbindlich, es sei denn, im Angebot ist eine Annahmefrist angegeben. Ein Angebot oder eine Offerte erlischt, wenn das Produkt, auf das sich das Angebot oder die Offerte bezieht, in der Zwischenzeit nicht mehr verfügbar ist.
  2. Die Angebote des Nutzers sind unverbindlich und haben eine Gültigkeit von vierzehn Tagen, sofern nicht anders angegeben. Der Nutzer ist nur dann an die Angebote gebunden, wenn der (Verbraucher-)Käufer deren Annahme innerhalb von vierzehn Tagen schriftlich bestätigt.
  3. Wenn der (Verbraucher-)Käufer dem Verwender Daten, Zeichnungen usw. zur Verfügung stellt, darf der Verwender von deren Richtigkeit ausgehen und wird sein Angebot darauf stützen.
  4. Die in den Angeboten des Verwenders genannten Liefertermine sind Richtwerte und berechtigen den (Verbraucher-)Käufer bei Lieferverzögerungen nicht zum Rücktritt oder zur Entschädigung, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
  5. Die in den an Käufer gerichteten Angeboten und Offerten genannten Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer und anderer behördlicher Abgaben sowie Versand- und eventueller Transport- und Verpackungskosten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
  6. Weicht die Annahme (in Nebenpunkten) von der im Angebot enthaltenen Lieferung ab, ist der Benutzer hieran nicht gebunden. Der Vertrag kommt dann nicht gemäß dieser abweichenden Annahme zustande, es sei denn, der Benutzer gibt etwas anderes an.
  7. Ein zusammengesetztes Angebot verpflichtet den Nutzer nicht dazu, einen Teil der im Angebot oder der Offerte enthaltenen Waren zu einem entsprechenden Teil des angegebenen Preises zu liefern.
  8. Angebote und Offerten gelten nicht automatisch auch für Nachbestellungen.
  9. Jedem Angebot liegt die Durchführung des Vertrags durch den Nutzer unter normalen Umständen und während der normalen Geschäftszeiten zugrunde.

Artikel 4. Ausführung der Vereinbarung
  1. Wird der Vertrag schriftlich geschlossen, tritt dieser am Tag der Unterzeichnung des Vertrages durch den Nutzer bzw. am Tag der Absendung des schriftlichen Vertrages durch den Nutzer in Kraft.
  2. Unter Vertragsnebenleistungen ist alles zu verstehen, was der Benutzer in Absprache mit dem (Verbraucher-)Käufer, ob schriftlich festgehalten oder nicht, während der Ausführung der im Vertrag festgehaltenen Leistungen liefert und/oder als von ihm ausgeführte und ausdrücklich im Vertrag festgehaltene Tätigkeiten präsentiert.
  3. Mündliche Zusagen von und Vereinbarungen mit Mitarbeitern des Verwenders verpflichten den Verwender erst und insoweit, als sie von ihm schriftlich bestätigt werden.
  4. Der Nutzer wird den Vertrag nach bestem Wissen und Gewissen und unter Beachtung der Anforderungen an eine gute Handwerkskunst ausführen. Dies alles auf Grundlage des bekannten Stands der Wissenschaft.
  5. Der Nutzer hat das Recht, bestimmte Tätigkeiten durch Dritte durchführen zu lassen.
  6. Der (Verbraucher-)Käufer ist dafür verantwortlich, dass alle Daten, von denen der Benutzer angibt, dass sie für die Ausführung des Vertrags erforderlich sind oder von denen der (Verbraucher-)Käufer vernünftigerweise annehmen muss, dass sie für die Ausführung des Vertrags erforderlich sind, dem Benutzer rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden. Wenn die für die Ausführung des Vertrags erforderlichen Daten dem Benutzer nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden, hat der Benutzer das Recht, die Ausführung des Vertrags auszusetzen und/oder dem (Verbraucher-)Käufer die durch die Verzögerung entstehenden Mehrkosten gemäß den üblichen Tarifen in Rechnung zu stellen.
  7. Der Benutzer haftet nicht für Schäden gleich welcher Art, die darauf zurückzuführen sind, dass er falsche und/oder unvollständige Daten verwendet hat, die vom (Verbraucher-)Käufer bereitgestellt wurden, es sei denn, diese Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit hätte für den Benutzer offensichtlich sein müssen.
  8. Der Nutzer ist berechtigt, den Vertrag in mehreren Teilen auszuführen und den jeweils ausgeführten Teil gesondert in Rechnung zu stellen.
  9. Wenn der Vertrag in Etappen ausgeführt wird, kann der Benutzer die Ausführung der Teile, die zu einer folgenden Etappe gehören, aussetzen, bis die andere Partei die Ergebnisse der vorhergehenden Etappe schriftlich genehmigt hat.
  10. Erbringen der Verwender oder von ihm im Rahmen des Auftrags beauftragte Dritte Tätigkeiten am Standort des Auftraggebers oder an einem vom Auftraggeber benannten Ort, so ist der Auftraggeber unentgeltlich für die von den Mitarbeitern in angemessener Weise gewünschte Ausstattung verantwortlich.
  11. Der Käufer stellt den Benutzer von eventuellen Ansprüchen Dritter frei, denen im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrags ein Schaden entsteht, der dem Käufer zuzuschreiben ist.

Artikel 5. Lieferung
  1. Die Lieferzeit beginnt mit dem letzten der nachstehenden Tage.
  2. der Tag des Inkrafttretens der Vereinbarung;
  3. der Tag des Eingangs der für die Ausführung des Vertrags erforderlichen Unterlagen, Daten, Genehmigungen usw. beim Benutzer;
  4. der Tag der Erfüllung der für die Aufnahme der Tätigkeiten erforderlichen Formalitäten;
  5. der Tag des Eingangs der gemäß Vertrag vor Beginn der Tätigkeit zu leistenden Anzahlung beim Nutzer.
  6. Die Lieferung erfolgt ab Lager des Verwenders.
  7. Erfolgt die Lieferung auf der Grundlage der „Incoterms“, so gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden bzw. aktuellsten „Incoterms“.
  8. Der (Verbraucher-)Käufer ist verpflichtet, die Sachen in dem Moment abzunehmen, in dem der Verwender sie ihm liefert bzw. liefern lässt, oder gegebenenfalls in dem Moment, in dem sie ihm gemäß dem Vertrag zur Verfügung gestellt werden.
  9. Falls der (Verbraucher-)Käufer die Lieferung verweigert oder es versäumt, die für die Lieferung erforderlichen Informationen oder Anweisungen zu erteilen, ist der Benutzer berechtigt, die Sachen auf Rechnung und Gefahr des (Verbraucher-)Käufers einzulagern.
  10. Bei Lieferung der Ware ist der Benutzer berechtigt, etwaige Lieferkosten in Rechnung zu stellen. Diese werden in diesem Fall gesondert in Rechnung gestellt.
  11. Benötigt der Verwender im Rahmen der Vertragsabwicklung Daten des Käufers, beginnt die Lieferfrist nach der Zurverfügungstellung dieser Daten durch den Käufer an den Verwender.
  12. Wenn der Benutzer eine bestimmte Lieferfrist angegeben hat, ist dies ein Richtwert. Ein angegebener Liefertermin ist daher auch nie eine endgültige Frist. Außer bei grober Fahrlässigkeit seitens des Benutzers gibt eine Überschreitung des Liefertermins dem (Verbraucher-)Käufer kein Recht, den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen. Eine Überschreitung des Liefertermins – aus welchem ​​Grund auch immer – gibt dem Käufer kein Recht, ohne gerichtliche Genehmigung Tätigkeiten im Rahmen der Ausführung des Vertrags auszuführen oder ausführen zu lassen.
  13. Der Liefertermin basiert auf den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Arbeitsbedingungen und auf der rechtzeitigen Lieferung der vom Benutzer für die Durchführung der Arbeiten bestellten Materialien. Wenn es ohne Verschulden des Benutzers zu einer Verzögerung kommt, die sich aus einer Änderung der genannten Arbeitsbedingungen ergibt oder weil rechtzeitig für die Durchführung der Arbeiten bestellte Materialien nicht rechtzeitig geliefert werden, verlängert sich der Liefertermin entsprechend.
  14. Der Benutzer ist berechtigt, die Sachen in Teilen zu liefern, es sei denn, hiervon wurde vertraglich abgewichen oder die Teillieferung hat keinen eigenständigen Wert. Der Benutzer ist berechtigt, die so erfolgten Lieferungen gesondert in Rechnung zu stellen.
  15. Wenn vereinbart wurde, dass der Vertrag in Etappen ausgeführt wird, kann der Benutzer die Ausführung der Teile, die zu einer folgenden Etappe gehören, aussetzen, bis die andere Partei die Ergebnisse der vorhergehenden Etappe schriftlich genehmigt hat.

Artikel 6. Muster und Modelle
  1. Wenn dem (Verbraucher-)Käufer ein Muster oder Modell gezeigt oder zur Verfügung gestellt wurde, dann wird vermutet, dass es als Anhaltspunkt diente, ohne dass die Sache diesem entsprechen muss, es sei denn, es wurde ausdrücklich vereinbart, dass die Sache dem entspricht.
  2. Auch bei Verträgen über Grundstücke gelten die Angaben zur Grundfläche oder zu sonstigen Maßen und Angaben nur als Anhaltspunkt, ohne dass die Sache diesen entsprechen muss.
  3. Die in Katalogen, Abbildungen, Zeichnungen, Maß- und Gewichtsangaben und dergleichen enthaltenen Daten sind nur dann und insoweit verbindlich, als sie ausdrücklich in einen zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag oder in eine vom Verwender unterzeichnete Auftragsbestätigung einbezogen werden.

Artikel 7. Inspektion, Beschwerden
  1. Der Käufer ist verpflichtet, die Lieferung zum Zeitpunkt der Lieferung (Übergabe), in jedem Fall jedoch innerhalb von 24 Stunden, zu prüfen (lassen). Dabei muss der Käufer prüfen, ob Qualität und Quantität der Lieferung den Vereinbarungen entsprechen oder zumindest die Anforderungen erfüllen, die im normalen Geschäftsverlauf daran gestellt werden.
  2. Sichtbare Mängel oder Unzulänglichkeiten müssen dem Benutzer innerhalb von drei Tagen nach Lieferung schriftlich gemeldet werden. Nicht sichtbare Mängel oder Unzulänglichkeiten müssen dem Benutzer innerhalb von sieben Tagen nach Lieferung schriftlich und unter Angabe von Gründen gemeldet werden. Andernfalls ist der Benutzer berechtigt, diesbezügliche Beschwerden nicht zu bearbeiten. Wenn der Käufer eine Beschwerde einreicht, muss er die Ware in unverändertem Zustand belassen, bis der Benutzer die Möglichkeit hatte, die Beschwerden zu prüfen.
  3. Wenn eine Reklamation gemäß dem vorstehenden Absatz rechtzeitig erfolgt, bleibt der Käufer weiterhin verpflichtet, die gekauften Waren abzunehmen und zu bezahlen. Wenn der Käufer mangelhafte Waren zurückgeben möchte, geschieht dies mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Benutzers auf die vom Benutzer angegebene Weise.
  4. Wenn der Käufer binnen 7 Tagen ab Lieferung bzw. ab Zustellung der Ware, die nicht unter Art. 7 Absatz 1 fällt, keine schriftliche Beanstandung an den Verwender richtet, wird davon ausgegangen, dass er die Ware akzeptiert hat.
  5. Stellt sich eine Mängelrüge als unbegründet heraus, so gehen die hierdurch dem Verwender entstandenen Kosten, einschließlich der Prüfkosten, vollumfänglich zu Lasten des Käufers.

Artikel 8. Preis und Kosten
  1. Wenn der Benutzer mit dem Käufer einen festen Verkaufspreis vereinbart hat, ist der Benutzer dennoch berechtigt, den Preis in den in diesem Artikel nachstehend genannten Fällen zu erhöhen.
  2. Der Nutzer darf Preiserhöhungen unter anderem dann weitergeben, wenn es zwischen dem Zeitpunkt des Angebots und dem Zeitpunkt der Vertragsausführung zu erheblichen Preisänderungen gekommen ist, beispielsweise hinsichtlich der Wechselkurse, Löhne, Rohstoffe, Halbfertigprodukte oder Verpackungsmaterialien.
  3. Die vom Verwender angewandten Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer und etwaiger anderer Abgaben sowie aller im Rahmen des Vertrags anfallenden Kosten, einschließlich Versand- und Verwaltungskosten, sofern nicht anders angegeben.
  4. Der Benutzer ist berechtigt, die im Rahmen des Vertrags oder der schriftlichen Auftragsbestätigung erbrachten Mehrleistungen gesondert in Rechnung zu stellen, sobald ihm der zu berechnende Betrag bekannt ist. Für die Berechnung der Mehrleistungen gelten die in Absatz 1, Absatz 2 und Absatz 3 dieses Artikels genannten Regeln entsprechend.
  5. Bei Waren, die vom Käufer zurückgesandt werden und bei denen der Käufer keinen vernünftigen Grund dafür hat, dass er keine oder falsche Informationen angegeben hat oder falsch bestellt hat, können dem Käufer 18 % des Rechnungsbetrags sowie Transportkosten in Rechnung gestellt werden. Rücksendungen werden in diesem Fall nur akzeptiert, wenn das Produkt innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung an Used Industrial Parts zurückgesandt wird und nur, wenn das Produkt und die Originalverpackung unbeschädigt sind.

Artikel 9. Änderung der Vereinbarung
  1. Stellt sich während der Ausführung des Vertrags heraus, dass für eine ordnungsgemäße Ausführung eine Änderung und/oder Ergänzung der auszuführenden Tätigkeiten erforderlich ist, werden die Parteien den Vertrag rechtzeitig und in gegenseitiger Absprache entsprechend anpassen.
  2. Wenn die Parteien vereinbaren, dass der Vertrag geändert und/oder ergänzt wird, kann der Zeitpunkt der Ausführung dadurch beeinflusst werden. Der Benutzer wird den Käufer so schnell wie möglich darüber informieren.
  3. Wenn die Änderung und/oder Ergänzung des Vertrags finanzielle und/oder qualitative Auswirkungen hat, wird der Verwender den Käufer hierüber im Voraus informieren.
  4. Wenn ein Festpreis vereinbart wurde, wird der Verwender außerdem angeben, inwieweit die Änderung oder Ergänzung des Vertrags zu einer Überschreitung dieses Festpreises führt.
  5. Abweichend hiervon ist der Nutzer nicht berechtigt, zusätzliche Vertragskosten zu verlangen, wenn die Änderung oder Ergänzung auf Umstände zurückzuführen ist, die ihm zuzurechnen sind.

Artikel 10. Zahlung
  1. Die Zahlung muss innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist in einer vom Benutzer anzugebenden Weise und in der Währung erfolgen, in der die Rechnung ausgestellt wird. Der Benutzer ist berechtigt, periodisch Rechnungen zu stellen.
  2. Wenn der Käufer nicht innerhalb der vereinbarten Frist zahlt, ist er von Rechts wegen in Verzug. In diesem Fall schuldet der Käufer Zinsen in Höhe der gesetzlichen Zinsen zuzüglich 3 Prozentpunkte. Die Zinsen auf den fälligen und zu zahlenden Betrag werden ab dem Zeitpunkt berechnet, an dem der Käufer in Verzug gerät, bis zum Zeitpunkt der Zahlung des vollen Betrags.
  3. Im Falle der Liquidation, Insolvenz, Pfändung oder Zahlungseinstellung des Käufers sind die Forderungen des Verwenders gegenüber dem Käufer sofort fällig und zahlbar.
  4. Der Verwender hat das Recht, die vom Käufer geleisteten Zahlungen zunächst zur Tilgung der Kosten, dann zur Minderung der Zinsrückstände und schließlich zur Minderung der Hauptsumme und der aufgelaufenen Zinsen anzurechnen.
  5. Der Nutzer kann, ohne dadurch in Verzug zu geraten, ein Zahlungsangebot ablehnen, wenn der Käufer eine andere Reihenfolge für die Zuteilung vorgibt. Der Nutzer kann die Zahlung des Hauptbetrags in voller Höhe verweigern, wenn damit auch die rückständigen und aufgelaufenen Zinsen sowie die Kosten nicht beglichen werden.
  6. Einwendungen gegen die Höhe der Rechnungen bewirken keine aufschiebende Wirkung für die Zahlungsverpflichtung.
  7. Der Nutzer hat die Möglichkeit, einen Verzugszuschlag in Höhe von 2 % zu berechnen. Dieser Zuschlag entfällt bei Zahlung innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum.

Artikel 11. Eigentumsvorbehalt
  1. Alle vom Benutzer gelieferten Sachen, einschließlich aller Entwürfe, Skizzen, Zeichnungen, Preisübersichten, Filme, Software, (elektronischen) Dateien usw. bleiben Eigentum des Benutzers, bis der Käufer alle nachfolgenden Verpflichtungen aus allen mit dem Benutzer geschlossenen Verträgen erfüllt hat.
  2. Vom Benutzer gelieferte Sachen, die gemäß den Bestimmungen in 1. dieses Artikels unter Eigentumsvorbehalt stehen, dürfen nur im Rahmen des normalen Geschäftsbetriebs verkauft und niemals als Zahlungsmittel verwendet werden. Der Käufer ist nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen zu verpfänden oder auf andere Weise zu belasten.
  3. Der Käufer ist verpflichtet, stets alle ihm Zumutbaren zu unternehmen, um die Eigentumsrechte des Verwenders zu sichern.
  4. Dem Käufer ist es nicht gestattet, vom Verkäufer erworbene Waren an Dritte in sanktionierten Ländern zu verkaufen.
  5. Sollten Dritte auf den gelieferten Eigentumsgegenstand zugreifen oder Rechte hieran beanspruchen oder geltend machen wollen, ist der Käufer verpflichtet, den Verwender hierüber so schnell wie möglich zu unterrichten.
  6. Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferten Eigentumsgegenstände gegen Feuer, Explosionen und Wasserschäden sowie Diebstahl zu versichern und versichert zu halten und auf erstes Anfordern Einsicht in die Versicherungspolice zu gewähren. Im Falle einer Zahlung durch die Versicherung hat der Benutzer Anspruch auf diese Gelder. Soweit erforderlich, verpflichtet sich der Käufer im Voraus, dem Benutzer in allem zusammenzuarbeiten, was in diesem Zusammenhang erforderlich ist oder (erscheinen) kann.
  7. Für den Fall, dass der Benutzer von seinen in diesem Artikel genannten Eigentumsrechten Gebrauch machen möchte, erteilt der Käufer dem Benutzer oder von ihm benannten Dritten bereits jetzt die bedingungslose und unwiderrufliche Genehmigung, alle Orte zu betreten, an denen sich Eigentum des Benutzers befindet, und diese Sachen zurückzuholen.

Artikel 12. Garantie
  1. Der Verwender gewährleistet, dass die zu liefernden Waren die üblichen Anforderungen und Standards erfüllen und frei von Mängeln sind, die eine Anwendung oder Nutzung der Waren unmöglich machen.
  2. Die unter 1. genannte Garantie gilt für die Dauer von 1 Monat nach Lieferung.
  3. Der Käufer ist verpflichtet, den Verwender innerhalb von 14 Tagen über die Mängel zu informieren, nachdem er diese festgestellt hat oder vernünftigerweise hätte feststellen müssen.
  4. Wenn die zu liefernden Sachen diese Garantien nicht erfüllen, wird der Benutzer nach Wahl des Benutzers innerhalb einer angemessenen Frist nach Erhalt der Sachen entweder Ersatz liefern oder die Anschaffungskosten zurückerstatten, oder, wenn eine Rückgabe nicht zumutbar ist, eine schriftliche Benachrichtigung des Käufers über den Mangel erhalten. Im Falle eines Ersatzes verpflichtet sich der Käufer bereits jetzt, die ersetzten Sachen an den Benutzer zurückzugeben und das Eigentum an den Benutzer zu übertragen. Wenn sich herausstellt, dass der Benutzer die zu ersetzenden Sachen nicht liefern kann, kann der Käufer den Benutzer nicht für daraus resultierende Schäden in irgendeiner Form haftbar machen und kann höchstens die Anschaffungskosten vom Benutzer einfordern.
  5. Die hierin genannte Garantie gilt nicht, wenn der Mangel durch unsachgemäßen oder mutwilligen Missbrauch entstanden ist oder wenn ohne schriftliche Zustimmung des Benutzers, Käufers oder Dritter Änderungen vorgenommen wurden oder versucht wurde, Änderungen an der Sache vorzunehmen oder diese für Zwecke zu verwenden, für die die Sache nicht bestimmt ist. Die Prüfung möglicher Mängel und deren Umstände wird von vom Benutzer beauftragten Experten durchgeführt.
  6. Die Nichterfüllung einer seiner Verpflichtungen durch den Käufer entbindet den Benutzer von seinen Verpflichtungen aus diesem Artikel.
  7. Betrifft die vom Benutzer gewährte Garantie eine Sache, die von einem Dritten hergestellt wurde, ist die Garantie auf die Garantie beschränkt, die der Hersteller der Sache hierfür gewährt.

Artikel 13. Inkassogebühren
  1. Wenn die Gegenpartei mit der (rechtzeitigen) Erfüllung ihrer Verpflichtungen in Verzug ist oder diese versäumt, gehen alle angemessenen Kosten, die zur Eintreibung der Zahlung entstehen, ohne Einschaltung der Gerichte zu Lasten der Gegenpartei. Die außergerichtlichen Kosten werden auf der Grundlage dessen berechnet, was derzeit im niederländischen Inkassodienst verwendet wird; derzeit die Berechnungsmethode gemäß dem Voorwerk II-Bericht.
  2. Wenn dem Benutzer jedoch höhere Kosten für die Einziehung entstanden sind, als angemessen waren, werden die tatsächlich entstandenen Kosten erstattet.
  3. Sämtliche Gerichts- und Vollstreckungskosten werden ebenfalls von der anderen Partei eingezogen. Die andere Partei schuldet außerdem Zinsen auf die Inkassogebühren.

Artikel 14. Aussetzung und Kündigung
  1. 1. Der Benutzer ist berechtigt, die Erfüllung der Verpflichtungen auszusetzen oder den Vertrag zu kündigen, wenn:
    - Der (Verbraucher-)Käufer kommt seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht oder nicht vollständig nach.
    - Der Nutzer erhält nach Vertragsabschluss Kenntnis von Umständen, die Anlass zu der Befürchtung geben, dass der (Verbraucher-)Käufer seinen Verpflichtungen nicht nachkommen wird. Wenn Anlass zu der Annahme besteht, dass der (Verbraucher-)Käufer seinen Verpflichtungen nur teilweise oder nicht ordnungsgemäß nachkommen wird, ist eine Aussetzung nur insoweit zulässig, als der Mangel dies rechtfertigt.
    - Der (Verbraucher-)Käufer wurde bei Vertragsabschluss aufgefordert, Sicherheiten für die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag zu leisten, und diese Sicherheiten werden nicht geleistet oder sind unzureichend. Sobald die Sicherheiten geleistet wurden, erlischt das Recht auf Aussetzung, es sei denn, die Erfüllung wird dadurch unangemessen verzögert.
    - Der Nutzer ist außerdem berechtigt, den Vertrag zu kündigen (lassen), wenn Umstände eintreten, die so beschaffen sind, dass die Ausführung des Vertrags unmöglich wird oder nach Maßstäben der Vernunft und Billigkeit nicht länger erwartet werden kann, bzw. wenn äußere Umstände eintreten, die so beschaffen sind, dass eine unveränderte Aufrechterhaltung des Vertrags nach aller Vernunft nicht mehr erwartet werden kann.
  2. Bei Kündigung des Vertrags sind die Forderungen des Benutzers gegenüber dem (Verbraucher-)Käufer sofort fällig und zahlbar. Wenn der Benutzer die Erfüllung seiner Verpflichtungen einstellt, behält er seine gesetzlichen und vertraglichen Ansprüche.
  3. Der Nutzer behält sich stets das Recht vor, Schadensersatz zu verlangen.

Artikel 15. Rückgabe der zur Verfügung gestellten Sachen
  1. Wenn der Benutzer dem Käufer im Rahmen der Vertragserfüllung Sachen zur Verfügung gestellt hat, ist der Käufer verpflichtet, die so gelieferten Sachen innerhalb von 14 Tagen im Originalzustand, mangelfrei und vollständig zurückzugeben. Kommt der Käufer dieser Verpflichtung nicht nach, gehen alle daraus entstehenden Kosten zu seinen Lasten.
  2. Kommt der Käufer seiner Verpflichtung gemäß 1. auch nach einer entsprechenden Mahnung aus irgendeinem Grund weiterhin nicht nach, ist der Verwender berechtigt, vom Käufer den Schaden und die daraus entstandenen Kosten, einschließlich der Kosten für die Ersatzbeschaffung, zu verlangen.


Artikel 16. Haftung

  1. Die Haftung des Nutzers beschränkt sich auf die Erfüllung der im Artikel „Garantien“ dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschriebenen Garantieverpflichtungen.
  2. Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verwenders und vorbehaltlich der Regelungen in Absatz 1 ist jegliche Haftung des Verwenders, etwa für entgangenen Gewinn, sonstige mittelbare Schäden und Schäden aus der Haftung gegenüber Dritten, ausgeschlossen.
  3. Der Nutzer haftet dementsprechend auch nicht für:
    - Verletzung von Patenten, Lizenzen oder sonstigen Rechten Dritter durch die Nutzung oder aufgrund der vom Käufer bereitgestellten Daten;
    - Beschädigung oder Verlust, aus welchem ​​Grund auch immer, von Rohstoffen, Halbfertigprodukten, Modellen, Werkzeugen und anderen vom Käufer zur Verfügung gestellten Gegenständen.
  4. Sollte der Verwender, ohne einen Auftrag zur Installation erhalten zu haben, bei der Installation Hilfe oder Unterstützung – gleich welcher Art – leisten, geschieht dies auf Risiko des Käufers.
  5. Der Käufer verpflichtet sich, den Verwender von sämtlichen Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellen bzw. zu ersetzen, für die eine Haftung des Verwenders im Verhältnis zum Käufer gemäß diesen AGB ausgeschlossen ist.
  6. Wenn der Benutzer für direkte Schäden haftbar ist, ist diese Haftung auf höchstens den Betrag der vom Versicherer des Benutzers zu leistenden Zahlung oder höchstens den Nettorechnungsbetrag oder den Teil des Vertrags, auf den sich die Haftung bezieht, beschränkt. Eine schriftliche Ablehnung des betreffenden Versicherers in Bezug auf den geltend gemachten Schaden stellt einen vollständigen Beweis dar.
  7. Die Erfüllung der geltenden Garantie-/Reklamationspflichten und/oder die Bezahlung des festgestellten Schadens durch den Benutzer und/oder den/die Versicherer des Benutzers gelten als einzige und vollständige Entschädigung. Im Übrigen stellt der Käufer den Benutzer ausdrücklich und vollständig frei.

Artikel 17. Risikoübergang

  1. Das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung der Produkte, die Gegenstand des Vertrags sind, geht in dem Zeitpunkt auf den (Verbraucher-)Käufer über, in dem diese rechtlich und/oder tatsächlich an den Käufer geliefert werden und damit in die Kontrolle des Käufers oder von vom (Verbraucher-)Käufer zu benennenden Dritten gelangen.


Artikel 18. Höhere Gewalt

  1. Die Vertragspartner sind nicht zur Erfüllung einer Verpflichtung verpflichtet, wenn sie daran aufgrund von Umständen gehindert sind, die nicht auf Fahrlässigkeit zurückzuführen sind und weder nach dem Gesetz, einer Rechtshandlung noch nach den allgemein anerkannten Normen zu ihren Lasten liegen.
  2. Unter höherer Gewalt im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind neben dem, was in Gesetz und Rechtsprechung definiert ist, alle vorhergesehenen oder unvorhergesehenen äußeren Ursachen zu verstehen, auf die der Benutzer keinen Einfluss hat, die ihn jedoch daran hindern, seinen Verpflichtungen nachzukommen. Arbeitskampfmaßnahmen im Unternehmen des Benutzers sind hierunter zu verstehen. Der Benutzer hat auch das Recht, sich auf höhere Gewalt zu berufen, wenn die Umstände, die eine (weitere) Erfüllung verhindern, eintreten, nachdem der Benutzer seine Verpflichtung hätte erfüllen müssen.
  3. Die Parteien können während der Dauer der höheren Gewalt ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag aussetzen. Dauert dieser Zeitraum länger als zwei Monate, ist jede der Parteien berechtigt, den Vertrag zu kündigen, ohne dass sie der anderen Partei zum Schadensersatz verpflichtet ist.
  4. Sofern der Benutzer zum Zeitpunkt des Eintretens der höheren Gewalt seine Verpflichtungen aus dem Vertrag bereits teilweise erfüllt hat oder erfüllen könnte und dem erfüllten bzw. zu erfüllenden Teil ein eigenständiger Wert beigemessen wird, ist der Benutzer berechtigt, den bereits erfüllten bzw. zu erfüllenden Teil gesondert in Rechnung zu stellen. Der Käufer ist verpflichtet, diese Rechnung zu begleichen, als handele es sich um einen gesonderten Vertrag.


Artikel 19. Qualitätspolitik

  1. Es wurde eine Qualitätspolitik gemäß den Anforderungen der Norm ISO 9001 eingeführt. Die Qualitätspolitik steht Interessenten zur Verfügung und kann per E-Mail an parts@usedindustrialparts.com angefordert werden.


Artikel 20. Entschädigungen

  1. Der Käufer schützt den Benutzer vor eventuellen Ansprüchen Dritter, denen im Zusammenhang mit der Ausführung des Vertrags ein Schaden entsteht und deren Ursache jemand anderes als der Käufer zuzuschreiben ist.
  2. Wenn aus diesem Grund ein Anspruch von Dritten gegen den Benutzer geltend gemacht wird, ist der Käufer verpflichtet, den Benutzer rechtlich und anderweitig zu unterstützen und unverzüglich alles zu tun, was in diesem Fall von ihm erwartet werden kann. Wenn der Käufer weiterhin in Verzug ist, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, ist der Benutzer ohne Inverzugsetzung berechtigt, selbst damit fortzufahren. Alle Kosten und Schäden, die dem Benutzer und Dritten dadurch entstehen, gehen vollständig zu Lasten und auf Risiko des Käufers.

Artikel 21. Geistiges Eigentum und Urheberrecht

  1. Unbeschadet der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verbleiben beim Verwender die ihm nach dem Urheberrechtsgesetz zustehenden Rechte und Ansprüche.
  2. Dem (Verbraucher-)Käufer ist es nicht gestattet, Änderungen an der Sache vorzunehmen, es sei denn, dass sich aus der Art der Lieferung etwas anderes ergibt oder schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
  3. Sofern nicht anders vereinbart, bleiben alle im Rahmen dieser Vereinbarung vom Benutzer erstellten Entwürfe, Skizzen, Zeichnungen, Filme, Software und sonstigen Materialien oder (elektronischen) Dateien Eigentum des Benutzers, unabhängig davon, ob diese dem (Verbraucher-)Käufer oder Dritten zur Verfügung gestellt werden.
  4. Alle vom Benutzer bereitgestellten Dokumente, wie etwa Entwürfe, Skizzen, Zeichnungen, Filme, Software, (elektronische) Dateien usw., sind ausschließlich für die Verwendung durch den (Verbraucher-)Käufer bestimmt und dürfen ohne vorherige Zustimmung des Benutzers von diesem weder reproduziert, veröffentlicht noch Dritten zugänglich gemacht werden, es sei denn, aus der Art der Dokumente ergibt sich etwas anderes.
  5. Der Nutzer behält sich das Recht vor, die durch die Durchführung der Tätigkeiten erworbenen Kenntnisse für andere Zwecke zu verwenden, sofern hierdurch keine vertraulichen Informationen an Dritte weitergegeben werden.
  6. Das vom Benutzer abgegebene Angebot sowie die von ihm erstellten oder bereitgestellten Zeichnungen, Berechnungen, Software, Beschreibungen, Modelle, Werkzeuge und dergleichen bleiben sein Eigentum, unabhängig davon, ob hierfür Kosten in Rechnung gestellt wurden. Die darin enthaltenen oder zugrunde liegenden Informationen über Herstellungs- und Konstruktionsmethoden, Produkte und dergleichen bleiben ausschließlich dem Benutzer vorbehalten, auch wenn hierfür Kosten in Rechnung gestellt wurden. Der (Verbraucher-)Käufer garantiert, dass die genannten Informationen außer zur Ausführung des Vertrags nicht kopiert, Dritten gezeigt, bekannt gemacht oder anderweitig verwendet werden, es sei denn mit schriftlicher Genehmigung des Benutzers.


Artikel 22. Geheimhaltung

  1. Beide Parteien sind zur Geheimhaltung aller vertraulichen Informationen verpflichtet, die sie im Rahmen ihrer Vereinbarung voneinander oder aus einer anderen Quelle erhalten. Informationen gelten als vertraulich, wenn dies von einer Partei erklärt wurde oder wenn sich dies aus der Art der Informationen ergibt.
  2. Wenn der Benutzer aufgrund einer gesetzlichen Bestimmung oder einer gerichtlichen Entscheidung verpflichtet ist, vertrauliche Informationen an vom Gesetz oder dem zuständigen Gericht benannte Dritte weiterzugeben, und sich der Benutzer insoweit nicht auf ein gesetzliches oder vom zuständigen Gericht anerkanntes Zeugnisverweigerungsrecht berufen kann, ist der Benutzer nicht zu Schadenersatz oder Rückerstattung verpflichtet und die andere Partei ist nicht berechtigt, den Vertrag aufgrund eines hierdurch entstandenen Schadens zu kündigen.


Artikel 23. Nicht übernehmendes Personal

  1. Der Käufer wird, außer nach einer diesbezüglichen ordnungsgemäßen, geschäftsmäßigen Rücksprache mit dem Verwender, in keiner Weise Mitarbeiter des Verwenders oder von Unternehmen, deren sich der Verwender bei der Ausführung dieses Vertrags bedient hat und die an der Ausführung des Vertrags beteiligt sind (oder waren), während der Laufzeit des Vertrags sowie ein Jahr nach dessen Beendigung in ein Beschäftigungsverhältnis stellen oder auf andere Weise direkt oder indirekt für sich arbeiten lassen.


Artikel 24. Streitigkeiten

  1. Die Parteien werden erst dann gerichtlich vorgehen, wenn sie sich umfassend um eine Beilegung des Streits im gegenseitigen Einvernehmen bemüht haben.


Artikel 25. Geltendes Recht

  1. Auf alle Rechtsverhältnisse, an denen der Benutzer beteiligt ist, ist ausschließlich niederländisches Recht anwendbar, auch wenn eine Verpflichtung ganz oder teilweise im Ausland erfüllt wird oder wenn die an dem Rechtsverhältnis beteiligte Partei ihren Wohnsitz im Ausland hat. Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufrechts ist ausgeschlossen. Wenn auf die Vereinbarung zwischen Käufer und Benutzer „Incoterms“ anwendbar sind, haben diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Vorrang vor den „Incoterms“.


Artikel 26. Standort und Änderungsbedingungen

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden beim Büro der Handelskammer in Breda hinterlegt.
  2. Bei der Auslegung des Inhalts und der Bedeutung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist stets der niederländische Text maßgebend.
  3. Maßgeblich ist jeweils die letzte eingereichte bzw. zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Vertrages gültige Fassung.



ZUSÄTZLICHE BEDINGUNGEN FÜR LIEFERUNGEN AN VERBRAUCHER-KÄUFER

Bei der Bestellung und Lieferung an natürliche Personen, die nicht in Ausübung ihrer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handeln (in diesen AGB „Verbraucher-Käufer“ genannt), gelten ergänzend und ggf. abweichend von den vorstehenden Bestimmungen die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Artikel 27. Angebote und Ausschreibungen

  1. Die Preise in den an Verbraucher gerichteten Angeboten und Offerten verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer und anderer behördlicher Abgaben. Sofern nicht anders angegeben, sind Versand-, Transport- und Verpackungskosten nicht enthalten. Diese zusätzlichen Kosten werden gesondert ausgewiesen.
  2. Artikel 6:225 Absatz 2 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches findet keine Anwendung.


Artikel 28. Inspektion, Beschwerden

  1. Artikel 7 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt nicht für Verträge zwischen Benutzer und Verbraucher-Käufern.
  2. Der Verbraucherkäufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware sofort nach Erhalt zu prüfen. Eventuelle sichtbare und nicht sichtbare Mängel oder Mängel müssen dem Benutzer innerhalb von 14 Tagen nach Entdeckung des Mangels vollständig und klar beschrieben schriftlich mitgeteilt werden. Sollte der Verbraucherkäufer eine Reklamation einreichen, muss er die Ware in unverändertem Zustand aufbewahren, bis der Benutzer die Möglichkeit hatte, die Ware zu prüfen.


Artikel 29. Zahlungen, Preise und Kosten

  1. Artikel 8 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt nicht für Verträge zwischen Benutzer und Verbraucher-Käufern.
  2. Die vom Benutzer berechneten Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer und etwaiger anderer Abgaben sowie aller im Rahmen des Vertrags anfallenden Kosten, einschließlich Versand- und Verwaltungskosten, sofern nicht anders angegeben.


Artikel 30. Zahlungs- und Inkassokosten

  1. Die Artikel 10 und 13 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht für Verträge zwischen Benutzer und Verbraucher-Käufern.
  2. Der Verkäufer verlangt die Zahlung bei der Bestellung durch den Käufer. In jedem Fall, in dem der Benutzer dem Käufer die Zahlung nach dem Zeitpunkt der Lieferung gestattet, muss die Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach dem Rechnungsdatum erfolgen. Wenn der Käufer die Zahlung nicht innerhalb dieser Frist leistet, sendet der Benutzer dem Käufer ein Mahnschreiben, in dem er zur Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach dem Datum des Mahnschreibens auffordert und die Folgen einer erneuten Zahlungsverweigerung des Käufers angibt. Wenn der Käufer den ausstehenden Betrag nicht innerhalb dieser Frist zahlt, ist der Verkäufer berechtigt, außergerichtliche Inkassokosten gemäß dem in Absatz 3 dieses Artikels genannten Schema in Rechnung zu stellen.
  3. Die üblichen Inkassokosten werden gemäß der niederländischen Verordnung über Inkassokosten (Besluit Incasso Kosten) festgelegt. Diese Kosten betragen maximal: 15 % des fälligen Betrags bis zu 2.500 €; 10 % des Folgebetrags bis zu 5.000 €, 5 % des Folgebetrags bis zu 5.000 €, 1 % des Folgebetrags bis zu 190.000 € und 0,5 % des Restbetrags, mit einem Höchstbetrag von 6.775 € und einem Mindestbetrag von 40 €.


Artikel 31. Das Widerrufsrecht

  1. Sofern der Verbraucher-Käufer und der Benutzer keinen Vertrag in den Räumlichkeiten des Benutzers geschlossen haben, hat der Verbraucher-Käufer das Recht, den Vertrag aus beliebigem Grund innerhalb von 14 Tagen ab dem Datum zu kündigen, an dem der Verbraucher-Käufer die Lieferung der bestellten Waren erhält.
  2. Betrifft der Verkauf personalisierte oder kundenspezifische Produkte, ist der Verbraucher-Käufer abweichend von Absatz 1 dieses Artikels nicht berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
  3. Um vom Vertrag zurückzutreten, muss der Verbraucher-Käufer den Benutzer eindeutig über seine Entscheidung informieren. Eine Mitteilung innerhalb von 14 Tagen ist ausreichend. Der Verbraucher-Käufer muss die ihm gelieferte Ware an den Benutzer zurücksenden. Der Benutzer erstattet dem Verbraucher-Käufer den Kaufpreis (einschließlich der Lieferkosten, sofern und soweit sie dem Verbraucher-Käufer in Rechnung gestellt wurden, es sei denn, der Verbraucher-Käufer hat eine teurere Versandart als die von ihm gewählte Standardlieferung gewählt) innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Mitteilung über den Rücktritt.
  4. Kosten für die Rücksendung der gekauften Ware werden nicht erstattet.
  5. Der Benutzer wird dem Verbraucher/Käufer den Betrag auf die gleiche Weise zurückzahlen, wie er die Zahlung für den Kauf erhalten hat, es sei denn, der Verbraucher/Käufer stimmt ausdrücklich einer anderen Zahlungsmethode zu.
  6. Der Verbraucher-Käufer ist verpflichtet, die gekauften Produkte schnellstmöglich, spätestens jedoch binnen 14 Tagen nach Mitteilung über den Widerruf zurückzusenden.
  7. Der Verbraucher-Käufer wird die Produkte sicher aufbewahren und mit der gebotenen Sorgfalt behandeln, solange sie sich in seinem Besitz befinden. Der Verbraucher-Käufer ist für die Wertminderung der Produkte verantwortlich, soweit diese auf eine zur Feststellung der Art, der Eigenschaften und der Haltbarkeit der Produkte nicht erforderliche Nutzung der Produkte zurückzuführen ist.


Artikel 32. Haftung

  1. Artikel 16 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt nicht für Verträge zwischen Benutzer und Verbraucher-Käufern.
  2. Die Haftung des Benutzers ist in jedem Fall auf den Betrag beschränkt, der dem Verbraucher-Käufer in Rechnung gestellt und von ihm bezahlt wurde, es sei denn, die Haftung des Benutzers ist auf vorsätzliches Fehlverhalten oder vorsätzliches Fehlverhalten des Benutzers zurückzuführen. Die Haftung des Benutzers ist in jedem Fall auf die Verpflichtung beschränkt, alle Produkte zu ersetzen, die nicht der Vereinbarung zwischen Benutzer und Verbraucher-Käufer entsprechen. Jegliche Haftung für indirekte Schäden, wirtschaftliche Verluste, entgangene Gewinne, erwartete Verluste, entgangene Geschäfte, Reputationsschäden, Verlust von Goodwill usw. ist ausgeschlossen.


Artikel 33. Streitigkeiten

  1. Für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Rechtsverhältnis zwischen Benutzer und Verbraucher-Käufer, auf das diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Anwendung finden, ist ausschließlich das zuständige Gericht im Bezirk des Geschäftssitzes des Benutzers zuständig, sofern nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen etwas anderes vorschreiben.